Die Motiv-Situation kann recht unterschiedlich sein:
- Der Erblasser befasst sich mit der Gleichbehandlung und ordnet diese sogar an
- Der Erblasser überlässt die Ausgleichungsthematik der gesetzlichen Ordnung
- Der Erblasser weiss gar nichts von der dispositiven gesetzlichen Ausgleichung; er schweigt in Unkenntnis
- Der Erblasser will den vorempfangenden Erben vollumfänglich begünstigen oder nur bezüglich Wertveränderungen zwischen Zuwendung und Erbteilung; er hat allfällige Pflichtteilsrechte zu beachten.