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Ausgleichung

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Ausgleichungsklage

Rechtsgebiet:
Ausgleichung
Stichworte:
Ausgleichung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als Teil des Erbteilungsverfahrens kann die Ausgleichung geltend gemacht werden im Rahmen

  • des Erbteilungsprozesses
  • eines auf die Ausgleichung beschränkten Verfahrens

Gerichtsstand

=   letzter Wohnsitz des Erblassers

Aktivlegitimation

=   ausgleichungsberechtigte Erben, bei angeordneter Ausgleichungspflicht auch die eingesetzten Erben

Passivlegitimation

=   Empfänger der lebzeitigen Zuwendung oder seine Erben nach ZGB 627

Streitwert

=   Wert der auszugleichenden lebzeitigen Zuwendung

Begehren

» Klagearten im Zivilprozess

Begründung

Auch Ausgleichungsbegehren, ob in der Teilungsklage oder in einer partiellen (eigenen) Ausgleichungsklage sind substantiiert zu begründen.

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