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Ausgleichung

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Einleitung zur erbrechtlichen Ausgleichung

Rechtsgebiet:
Ausgleichung
Stichworte:
Ausgleichung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Ausgleichungspflicht unterliegen – abgesehen von Ausnahmen – die Zuwendungen, die Erblasser einzelnen Erben zu Lebzeiten machten, nämlich:

Die Ausgleichung ist Teil des Erbteilungsverfahrens und damit unverjährbar.

Ausgleichungsvoraussetzungen

Von der Ausgleichung ausgenommen

Zum Ausgleichungsvollzug zählen u.a. folgende Themen:

Muster zur erbrechtlichen Ausgleichung:

» Muster Ausgleichungsanordnung

» Muster Ausgleichungsdispens

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